Die Demenzverkindlichung (6) ist der Inhalt des 132. Blogs. Es werden Faktoren der Schutzbedürftigkeit erläutert.
Vormerkung
Die Demenzverkindlichung ist ein weitreichendes Krankheitssyndrom vorrangig im schweren Stadium (Stadium 6 der Reisbergskalen, siehe Blog 75). In diesem Stadium zerfällt zusehends die Person-Umwelt-Passung, das heißt u. a., dass innere und äußere Reizkonfigurationen nicht mehr angemessen und damit situationsgemäß verarbeitet werden können. Die Demenzverkindlichung zeigt sich in dieser Phase somit immer zugleich mit anderen demenztypischen Krankheitssymptomen wie
- Furcht und Unruhe
- Realitätsverlusten (u. a. Desorientierungsphänomene und wahnhafte Halluzinationen)
- Wahrnehmungsstörungen (u. a. fehlende Krankheitseinsicht)
- Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit
- Schutzbedürftigkeit (seelische und körperliche Unversehrtheit)
All diese kognitiven, körperlichen und emotionalen Fehl- und Minderleistungen verbunden mit teils starkem Leidensdruck erfordern ein weitreichendes Geflecht an Versorgungsleistungen (überwiegend Pflege, Betreuung und Milieufaktoren) im Sinne einer Demenzweltgestaltung, um ein akzeptables psychosoziales Gleichgewicht bei den Demenzkranken zu gestalten und aufrechtzuerhalten. Auf dem Hintergrund einer komplexen Demenzweltgestaltung lässt sich die Krankheitssymptomatik Demenzverkindlichung zum Wohle der Betroffenen wirksam behandeln.
In diesem Blogelement geht es vorrangig um den Themenbereich Schutzbedürftigkeit der Demenzkranken, der leider gegenwärtig zumindest in Deutschland noch nicht angemessen in den Versorgungsstrukturen Berücksichtigung gefunden hat. Der körperlichen und seelischen Unversehrtheit dieser extrem hilflosen Personen wird im Rahmen demenzferner Konzepte von „Autonomie“, „Selbstbestimmung“ und „Normalität“ nicht Rechnung getragen. Eine konkrete Falldarstellung vergegenwärtigt diese Sichtweise:
In einem recht kurzen Zeitabstand verunglückten zwei Demenzkranke eines Pflegeheimes in Köln tödlich nach unbeaufsichtigtem Verlassen der Einrichtung („Weglaufen“) im Straßenverkehr (Straßenbahngleise direkt vor dem Pflegeheim). Den aufgewühlten und trauernden Pflegenden wurde seitens der Leitung nur lapidar mitgeteilt, dass sie keine Schuld träfe, da keine Aufsichtspflicht verletzt wurde, denn es handelt sich um eine offen geführte Einrichtung (persönliche Mitteilung) (siehe u. a. Blog 44).
Schutzbedürftigkeit (körperliche Unversehrtheit)
Demenzkranke im schweren Stadium sind körperlich und geistig sehr gebrechlich. Sie sind pflege- und betreuungsbedürftig und sie sind zugleich auch schutzbedürftig, denn im schweren Stadium sind viele Bereiche der Großhirnrinde dergestalt abgebaut, dass die geistige Erfassung und Verarbeitung innerer und äußerer Reizgefüge nicht mehr angemessen bewerkstelligt werden kann. Kognitive Fehl- und Minderleistungen sind dann an der Tagesordnung. Mit dem Mini-Mental-State (MMSE, Folstein et al. 1975) kann dieser Verlust deutlich gemessen werden. So werden z. B. im Stadium 6 der Reisbergskalen durchschnittlich nur noch 0 bis 5 von 30 möglichen Punkten des MMSE erzielt. Dieser neurogenerative geistige Abbau besitzt u. a. in Verkindlichung sein phänotypisches Krankheitssymptom, denn auch Kleinkinder zeigen derart geringe Werte (Shoji et al. 2002). Nur sind sie für Kinder keine Krankheitssymptome, sondern Entwicklungsphänomene (Retrogenese u. a. in Blog 75, Reisberg et al. 1999). Die folgenden Faktoren sind zu beachten, um die Schutzbedürftigkeit und damit zugleich die körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten.
Milieusicherheit
In Blog 61 wird die Milieusicherheit eingehend dargestellt. So ist die Selbstgefährdung bei Demenzkranken im fortgeschrittenen Stadium aufgrund von Empfindungsstörungen (fehlende und falsche Körperwahrnehmung, siehe Blog 7), illusionärer Selbstwahrnehmung (fehlende Krankheitseinsicht) und Wahrnehmungsstörungen (u. a. Unterscheidungsunfähigkeit, siehe Blog 1) recht stark ausgeprägt. Es drohen Stürze, Vergiftungen und beim unbeaufsichtigten Verlassen der Einrichtung tödliche Unfälle (siehe Blog 44). Um die körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten und um der Aufsichts- und Fürsorgepflicht nachkommen zu können, sollten daher demenzspezifische Wohnbereiche „beschützend oder geschlossen“ geführt werden (Lind 2007: 221).
Fehlende Krankheitseinsicht
In Blog 34 wird das Krankheitssymptom fehlende Krankheitseinsicht (Anosognosie) beschrieben. Sie äußert sich bei den Demenzkranken oft in der Überzeugung, noch selbständig und fit zu sein und somit auch keine Hilfestellung bei der Körperpflege und dem Ankleiden zu benötigen (Lind 2007: 121, siehe Blog 1). Die fehlende Krankheitseinsicht ist ein Symptom vieler neurologischer und psychiatrischer Erkrankungen (Schröder 2006, Lind 2011: 171). Es handelt sich hierbei um eine Selbstwahrnehmungsstörung; sie kann als eine Störung in der Verarbeitung innerer Reizkonstellationen (dysfunktionale Interozeption) klassifiziert werden (siehe Blog 6). Es bedarf des Hinweises, dass fehlende Krankheitseinsicht bei der Demenz mit verminderter oder fehlender Depressivität einhergeht. Die Erkrankten fühlen sich also relativ wohl (Schröder 2006: 90). Die fehlende Krankheitseinsicht besitzt bei Demenzkranken etwas Kindliches und damit Infantiles, das an das Trotzverhalten von Kleinkindern erinnert (siehe Blog 35).
Prinzip räumliche Nähe
Pflegebedürftigkeit und mehr noch Schutzbedürftigkeit erfordern das Prinzip der Nähe, man darf die Betroffenen zwecks Gefährdungsvermeidung nicht allein lassen. In Blog 60 wird gezeigt, dass hierzu oft die soziale Verdichtung des Milieus erforderlich ist, denn Demenzkranke selbst sind in der Bewältigung der Umweltgegebenheiten überfordert. Ebenso sind sie im Kontakt mit anderen Personen bei Konfliktlagen meist überfordert. Bedingt durch den neurodegenerativen Abbauprozess verfügen sie nicht mehr über die hierfür erforderlichen Kompetenzen zur Selbstregulierung der auftretenden Spannungen im Nahbereich. Dieses Unvermögen und zugleich auch das Bedürfnis der Betroffenen nach Zuwendung und Schutz durch die Pflegenden erfordert u. a. die Strategie des Präsenzmilieus.
Das Präsenzmilieu basiert auf dem Konzept einer Verstetigung sozialer Nähe durch möglichst weitgehende Überschneidung von Gemeinschaftsflächen mit den Arbeitsbereichen der Mitarbeiter. Das heißt, die Arbeitsfelder liegen in den Wohnbereichen oder grenzen direkt daran an. So kann ein Präsenzmilieu geschaffen werden, das auf dem Prinzip „bewohnerferne Tätigkeiten bewohnernah ausführen“ beruht (Lind 2011: 143). Durch dieses Prinzip gelangt Lebendigkeit in das Wohnmilieu. Bewohner können ihre vertrauten Bezugspersonen beobachten und sind dadurch zugleich beruhigt und psychosozial eingebunden.
Schutzbedürftigkeit erfordert ständiges Beobachten
Die hilflosen Demenzkranken benötigen die räumliche Nähe der Mitarbeiter, damit rasch bei Überforderungsphänomenen eingegriffen werden kann. Soziale Verdichtung des Milieus ist somit erforderlich. Einerseits zur Einbindung der Demenzkranken zwecks Fesselung der Aufmerksamkeit und anderseits zugleich zur ständigen Beobachtung der Demenzkranken. Denn es gilt bei sich anbahnenden spontanen Desorientierungsphänomenen möglichst frühzeitig mittels eines Ablenkungsimpulses zu intervenieren, denn nur so lassen sich die Belastungsempfindungen vermeiden. Hierzu ein Beispiel:
Bei einer Bewohnerin verändert sich am Tisch auf einmal deutlich die Mimik. Die anwesende Pflegende weiß aus Erfahrung, dass bei diesem Gesichtsausdruck die Demenzkranke stets nach Hause muss. Um dies zu verhindern, besorgt sie sich schnell zwei nasse Gabeln und ein Geschirrtuch, die sie der Demenzkranken mit der Bitte in die Hand drückt, sie abzutrocknen. Die Angesprochene kommt dieser Aufforderung freundlich lächelnd nach und vergisst dabei den Wunsch, nach Hause gehen zu wollen (Lind 2011: 117, siehe Blog 8).
Literatur
- Folstein, M. F. et al. (1975). Mini-Mental-State: A practical method for grading the cognitive state of patients for the clinician. Journal of Psychiatric Research, 12, 189 – 198
- Lind, S. (2007) Demenzkranke Menschen pflegen, Bern: Verlag Hans Huber
- Lind, S. (2011) Fortbildungsprogramm Demenzpflege, Bern: Verlag Hans Huber
- Reisberg, B. et al. (1999) Toward a science of Alzheimer’s disease management: a model based upon current knowledge of retrogenesis. International Psychogeriatrics, 11 (1): 7-23
- Shoji, M. et al. (2002) Intellectual faculties in patients with Alzheimer’s disease regress to the level of a 4–5-year-old child. Geriatrics Gerontology International, 2 (3): 143-147
- Schröder, S. G. (2006) Psychopathologie der Demenz. Symptomatologie und Verlauf dementieller Erkrankungen. Stuttgart: Schattauer
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Dr. phil., Diplom-Psychologe, geboren am 21.09.1947 in Marburg/Lahn.
Dieser Blog dient dem Zweck, im Bereich der Pflege und Betreuung Demenzkranker weitere Erfahrungen und Wissensstände auf der Grundlage neurowissenschaftlicher Erkenntnisse zu ermitteln und zu strukturieren.